Sie beauftragen uns mündlich oder schriftlich, im Aussenverhältnis durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht.
Grundlage unseres Honorars ist die Honorarvereinbarung. Wir sind auch bereit, mit Ihnen ein Kostendach zu vereinbaren. Bei Gerichtsverfahren richtet sich die
Honorierung nach den jeweils geltenden kantonalen Kostenverordnungen, im Minimum aber zum vereinbarten Stundenansatz.
Klären Sie ab, ob Sie rechtsschutzversichert sind (Rechtsschutzversicherung; Krankenkasse mit Einschluss von Rechtsschutz; Schweizerischer Beobachter; Berufsverband
usw.)! Es kann aber auch sein, dass Sie Anrecht auf unentgeltliche Rechtspflege haben, wenn Sie ansonsten nicht prozessieren könnten. Wenn Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt
sind, muss der Autohaftpflichtversicherer die Anwaltskosten übernehmen.