Mandatsbedingungen

 

Sie beauftragen uns mündlich oder schriftlich, im Aussenverhältnis durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht.

 

Grundlage unseres Honorars ist die Honorarvereinbarung. Wir sind auch bereit, mit Ihnen ein Kostendach zu vereinbaren. Bei Gerichtsverfahren richtet sich die Honorierung nach den jeweils geltenden kantonalen Kostenverordnungen, im Minimum aber zum vereinbarten Stundenansatz.

 

Klären Sie ab, ob Sie rechtsschutzversichert sind (Rechtsschutzversicherung; Krankenkasse mit Einschluss von Rechtsschutz; Schweizerischer Beobachter; Berufsverband usw.)! Es kann aber  auch sein, dass Sie Anrecht auf unentgeltliche Rechtspflege haben, wenn Sie ansonsten nicht prozessieren könnten. Wenn Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, muss der Autohaftpflichtversicherer die Anwaltskosten übernehmen.